Dieter Zitzler
Kirchenveriwaltungsvorstand der Träger-Kirchenstiftung
Robert Wilsch
Ständiger Vertreter des Kirchenverwaltungwaltungsvorstands
Beschließender Kirchenverwaltungsausschuss:
Mit der Neuordnung der Verwaltungs-strukturen wird die bisherige Gesamt-kirchenverwaltung durch einen „Beschließenden Kirchenverwaltungs-ausschuss“ abgelöst.
Der beschließende Kirchenverwaltungs-ausschuss ist für die Beschlussfassung über alle kirchenhoheitlichen Aufgaben zuständig, die der Träger-Kirchenstiftung (Mariä Himmelfahrt in Buchloe)
zugewiesen oder übertragen wurden.
Die Zuständigkeit des beschließenden Kirchenverwaltungsausschusses umfasst weiterhin die Beschlussfassung in Bezug auf sämtliche Personalangelegenheiten, die solche Arbeitnehmer betreffen, die in
einem Arbeitsverhältnis zu der Träger-Kirchenstiftung stehen oder stehen werden und mit Tätigkeiten beschäftigt werden die der Erfüllung der der Träger-Kirchenstiftung zugewiesenen oder
übertragenen kirchenhoheitlichen Aufgaben dienen.
Soweit der beschließende Kirchenverwaltungsausschuss für eine Beschlussfassung in Bezug auf Personalangelegenheiten zuständig ist, obliegt diesem auch die Umsetzung der Beschlussfassung gegenüber
Dritten, insbesondere gegenüber Arbeitnehmern.
Mitglieder des Gremiums sind:
Bildquellen: wenn nicht anderweitig angegeben - Lothar
Rid