Aufgaben:
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der „Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayer. Diözesen“ festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchen-stiftungsvermögens über die Beschluss-fassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.
Bildquelle: Pfarrbriefservice Factum/adp
Kirchenverwaltungen der PG Buchloe neu aufgestellt:
Im November des vergangenen Jahres wurden die Kirchenverwaltungen für die
katholischen Pfarrgemeinden des Bistums neu gewählt. Die sechsjährige Amtszeit begann am 1. Januar 2025. In der Pfarreiengemeinschaft Buchloe fanden bis Ende Februar die konstituierenden Sitzungen in den acht Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft statt. In Gottesdiensten vor Ort wurden den ausscheidenden Mitgliedern gedankt und Urkunden für ihr Engagement überreicht.
Nun verbrachte am vergangenen Samstag eine große Zahl der amtierenden Kirchen-verwaltungen zusammen mit den ausgeschiedenen Mitgliedern einen gemeinsamen Abend im Haus der Begegnung. Nach dem Gottesdienst gab es bei einer Brotzeit Gelegenheit zum Rückblick auf abgeschlossene Projekte, zu gegenseitigen Erfahrungsaustausch und zum Kennenlernen. Verwaltungsleiter Robert Wilsch und Pfarrer Dieter Zitzler dankten allen für den wertvollen ehrenamtlichen Dienst und die Bereitschaft, Verantwortung für die finanziellen und personellen Angelegenheiten zu übernehmen.
Für ihre bisherige Mitarbeit in den Kirchenverwaltungen wurden geehrt:
Als neue Kirchenpfleger wurden Franz Schwele (Buchloe) und Benno Fischer (Kleinkitzig-hofen) gewählt. In den Stiftungen in Dillishausen, Hausen und Lamerdingen gab es keine Veränderungen in den Kirchenverwaltungen.
Insgesamt sind 34 Frauen und Männer in den Kirchenverwaltungen aktiv.
Dieter Zitzler
Bildquelle: Magnus Elser
Hintergrundinfo:
Was ist eine Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung ist das Verwaltungsorgan der Kirchenstiftung. Sie wird von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt. Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung, die Trägerschaft von Kindertagesstätten, Jugendhilfeeinrichtungen oder auch Friedhöfen.
Neben dem Pfarrer und seinem Ständigen Vertreter besteht die Kirchenverwaltung aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Je nach Größe der Kirchengemeinde kann die Anzahl der KV-Mitglieder von
zwei bis acht gewählten variieren. Bis zu zwei zusätzlich berufenen Personen können in das Gremium berufen werden.
Der Kirchenpfleger/die Kirchenpflegerin unterstützt den Vorstand bei der Durchführung der Beschlüsse und ist für die Kassen- und Rechnungsführung verantwortlich.
Die Kirchenverwaltung vertritt nicht nur die jeweilige Kirchenstiftung nach außen, sondern auch alle Kirchensteuerzahler und -zahlerinnen der jeweiligen Kirchengemeinde nach innen.
Textquelle: Dieter Zitzler
Dem Gremium Kirchenverwaltung Buchloe gehören an:
Dem Gremium Kirchenverwaltung Lindenberg gehören an:
Bildquelle: Pfarrbriefservice Factum/adp
Dem Gremium Kirchenverwaltung Honsolgen und Hausen gehören an:
Bildquelle: Pfarrbriefservice Factum/adp
Dem Gremium Kirchenverwaltung Lamerdingen gehören an:
Dem Gremium Kirchenverwaltung Dillishausen gehören an:
Dem Gremium Kirchenverwaltung Kleinkitzighofen gehören an:
Bildquelle: Pfarrbriefservice Factum/adp
Dem Gremium Kirchenverwaltung Großkitzighofen gehören an:
Bildquelle: Pfarrbriefservice Factum/adp
Bildquellen: wenn nicht anderweitig angegeben - Lothar Rid